Gefährdungs­beurteilung psychische Belastungen​

„Energie folgt der Aufmerksamkeit. Woran du denkst, das wächst.“ —Milton Erickson

Gesundes Unternehmen sein, werden und bleiben

Hintergrund und Gesetzlicher Auftrag

Psychische Belastungen sind immer häufiger ein Grund für mittlere bis hohe Fehlzeiten bei Mitarbeitenden. Die Ursachen hierfür variieren zwischen gestiegenen Arbeitsanforderungen, einer damit verbundenen Flexibilität, der Entgrenzung von Arbeits- und Lebensbereichen, unzureichenden Strukturen oder fehlenden Ressourcen im Umgang damit sowie personellen Engpässen.

Aufgrund dieser Entwicklungen schreibt der Gesetzgeber seit 2013 die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen vor. Hier geht es um das frühzeitige Erkennen und Beurteilen der jeweiligen Gefährdungsfaktoren, damit diese zukünftig vermieden oder auf das Mindestmaß reduziert werden können.

Gute Prozesse halten gesund

Fühzeitiges Erkennen von Gefährdungs­faktoren​

Übergeordnete Zielstellung der Gefährdungsbeurteilung ist die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, durch die Bereitstellung gesunder Strukturen sowie durch die Vermeidung gesundheitsrelevanter Beeinträchtigungen oder Unfälle. Die hieraus entstehenden Aufgaben sind durch Gesetze oder Verordnungen des Bundes und der Länder sowie durch Vorschriften der jeweiligen Unfallversicherungsträger geregelt. Eine mangelhafte oder fehlende Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann rechtliche Konsequenzen sowie verordnete Strafmaße nach sich ziehen.

In einem gemeinsamen Prozess widmen wir uns folgenden Aspekten:

  • Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung
  • Wahrnehmung damit verbundener Prozesse, beteiligte Akteure
  • Empfehlung zur Umsetzung und Begleitung des gesamten Prozesses oder Teilen davon
  • Verknüpfung mit bereits vorhandenen Strukturen im Unternehmen


Da die Gestaltung von den individuellen Voraussetzungen des Unternehmens abhängt, klären wir im Vorhinein gemeinsam den Rahmen.

Ich freue mich auf Sie!
An Ihrer Seite

Ich unterstütze bei der:

Dauer

Die einzelnen Prozesse benötigen je nach Kontext unterschiedlich viel Zeit. In einem ersten Termin kläre ich mit Ihnen den Auftrag, auf dessen Grundlage wir einen gemeinsamen Entwicklungsplan erstellen.

Vertrauen

Wie auch bei ärztlichen Leistungen steht die Schweigepflicht bezüglich Informationen über meine Kund:innen im Mittelpunkt meiner Arbeit. All Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Sollten Sie öffentlich über Ihre Erfahrungen sprechen, steht Ihnen das natürlich frei.

Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?

Gute und wichtige Entscheidungen direkt treffen!

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!